Sobald Sie feststellen, dass Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen können, müssen Sie sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag. Eine Krankschreibung hingegen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt) ist gesetzlich erst spätestens ab dem 4. Tag vorgeschrieben. Arbeitgeber können diese Frist jedoch verkürzen.
Bereits ab dem ersten Tag müssen Sie sich krankmelden. Anders hingegen sieht es bei der Krankschreibung aus: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens ab dem vierten Tag (diese muss auch der Krankenkasse zugehen). Aber Vorsicht: Arbeitgeber dürfen diese Frist auch kürzen (etwa im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder ein Betriebsvereinbarung).
Eine Formvorschrift gibt es nicht. Sie können gegenüber Ihrem Arbeitgeber die Krankmeldung telefonisch, online oder persönlich (sofern der Weg zur Arbeitsstelle zumutbar ist) vornehmen. Sie können auch einen Vertreter mit der Krankmeldung betrauen.
Melden Sie sich nicht rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber krank, so kann dies als unentschuldigte Fehlzeit gelten. Das kann zu einer Abmahnung führen.
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Ab wann müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden?
Eine Kulanz bei der Krankmeldung von mehreren Tagen besteht grundsätzlich nicht. Sobald Sie merken, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt und nicht mehr einsatzfähig sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber hierüber umgehend in Kenntnis setzen. Wenn Sie Ihrem Chef die Krankmeldung erst rückwirkend aussprechen und bis dahin unentschuldigt fehlen, riskieren Sie im schlimmsten Fall eine Abmahnung aufgrund der Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten.
In aller Regel erfolgt die Krankmeldung für einen Tag. Kann der Arbeitnehmer schon zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass er für längere Zeit erkrankt und arbeitsunfähig sein wird, so ist zumeist eine Krankschreibung vom Arzt einzuholen.
Zu berücksichtigen sind dabei grundsätzlich die betrieblichen Vereinbarungen, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Beispiel im Rahmen eines Arbeitsvertrages bezüglich Krankmeldungen getroffen wurden:
- Bis wann müssen Sie sich an einem Arbeitstag krankmelden? (z. B. bis spätestens zum Zeitpunkt des eigentlichen Dienstbeginns)
- Auf welchem Wege hat die Krankmeldung zu erfolgen? (per Telefon, E-Mail etc.)
- Ab welchem Tag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankmeldung erforderlich?
Allgemeingültige Regelungen zum Wie und Wann gibt es nicht. Werfen Sie also einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder eine vorhandene Betriebsvereinbarung bzw. wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalstelle, um die Fragen bereits im Vorfeld zu klären. So können Sie sicherstellen, dass Sie sich im Falle einer Krankmeldung gegenüber Ihrem Arbeitgeber richtig verhalten.
In aller Regel ist es zulässig, die Krankmeldung telefonisch, online per Mail, persönlich oder durch einen Vertreter ausgesprochen werden kann. Der Arbeitgeber kann jedoch zum Beispiel regeln, dass zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebsablaufes die telefonische Krankmeldung einer per Mail vorzuziehen ist.
Krankmeldung vs. Krankschreibung: Ab welchem Tag benötigen Sie eine AU?
Bei einer Krankmeldung handelt es sich per se also lediglich um die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht besteht. Nicht in jedem Fall jedoch genügt eine solche. Gesetzlich ist geregelt, dass spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung erforderlich ist. Diese erfolgt nach einer ärztlichen Untersuchung durch eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber rechtzeitig zukommen lassen (ebenso der Krankenversicherung).
Aber: Der Arbeitgeber kann im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder einer betrieblichen Absprache festlegen, dass die Krankschreibung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich ist (etwa ab dem ersten Tag).
Im Übrigen ist es anders als bei Krankmeldungen bei einer Krankschreibung im Einzelfall möglich, diese um ein paar Tage zurückzudatieren. Allerdings obliegt dies der Einschätzung des untersuchenden Arztes. Kann dieser bei Vorstellung des Arbeitnehmers in seiner Praxis rekonstruieren, dass der Betroffene auch bereits in vorangegangenen Tagen arbeitsunfähig erkrankt war, kann er die AU ein bis drei Tage zurückdatieren. Verpflichtet hierzu ist er jedoch nicht.
Eine gesetzliche Neuerung sollte die digitale Krankmeldung ab 2022 zunehmend erleichtern. Die von einem Arzt ausgesprochene AU sollte auf elektronischem Wege dem Arbeitgeber und bald auch der Krankenversicherung automatisch zugestellt werden. Die Pläne für die elektronische Krankmeldung liegen aufgrund noch offener technischer und organisatorischer Fragen derzeit auf Eis.
Ist es zulässig zu arbeiten trotz vorliegender Krankschreibung?
Eine Krankmeldung bedeutet grundsätzlich nicht, dass Betroffene vom Krankmelden an nur noch zu Hause liegen oder sitzen darf. Ausschlaggebend dabei ist stets die Grundlage der Krankmeldung. Eine verstauchte Hand zum Beispiel kann die Einsatzfähigkeit bei einer Bürotätigkeit aufheben, macht den Arbeitnehmer aber nicht per se bewegungsunfähig.
Freizeitaktivitäten, Haushaltstätigkeiten u. a. können also trotz Krankmeldungen zulässig sein, sofern sie der gemeldeten Arbeitsunfähigkeit nicht widersprechen. Doch wie sieht es eigentlich mit Arbeiten aus? Dürfen Sie auch trotz Krankmeldung arbeiten?
Angenommen Sie stellen fest, dass Sie nicht arbeitsfähig sind, etwa aufgrund eines grippalen Infektes oder einer Erkältung. Suchen Sie einen Arzt auf, so wird dieser Sie oftmals für eine Woche krankschreiben. Auch bei anderen Erkrankungen können Ärzte nach eigenem Ermessen oft über mehrere Tage Krankschreibungen erteilen. Stellen Sie später aber noch vor Ablauf der AU fest, dass Sie wieder fit genug zum Arbeiten sind, dürfen Sie in Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber auch wieder arbeitstätig werden. Grundsätzlich verboten ist dies nicht. Allerdings sollten Sie sich in diesen Fällen stets ehrlich fragen, ob Sie wirklich wieder fit genug sind, um Ihren vertraglichen Verpflichtungen wieder in vollem Umfang nachzukommen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Sie zum Beispiel sicherheitsrelevanten Arbeiten nachgehen (etwa im Baugewerbe o. ä.).
Krankmeldung: Vorlage bei Krankenversicherung und Arbeitgeber
Eine einfache Krankmeldung müssen Sie gegenüber der Krankenkasse in aller Regel nicht melden, da es sich hier zumeist nur um ein bis drei Tage handelt. Eine Krankschreibung (AU) hingegen sollten Sie zeitnah bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit ist dies erforderlich, um ggf. die Lohnfortzahlung zu garantieren.