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Lineare Abschreibung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Was ist lineare Abschreibung im Rechnungswesen?

Es handelt sich dabei um eine Abschreibungsmethode, bei welcher der Abschreibungsbetrag in gleichen Jahresbeträgen ermittelt wird.

Wie kann ich bei der linearen Abschreibung die Nutzungsdauer ermitteln?

Die Nutzungsdauer wird anhand der Ab­schrei­bungs­ta­bel­le für all­ge­mein ver­wend­ba­re An­la­ge­gü­ter (Afa-Tabelle) ermittelt, welche vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt wird.

Wie kann ich die lineare Abschreibung berechnen?

Der jährliche Abschreibungsbetrag lässt sich berechnen, indem die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer dividiert werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Lineare Abschreibung: Eine Definition

Berechnung: Die lineare Abschreibung kann anhand der Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer erfolgen.
Berechnung: Die lineare Abschreibung kann anhand der Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer erfolgen.

Im Rechnungswesen ist eine Abschreibung die Erfassung und Verrechnung einer Wertminderung. Wertminderungen treten bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens ein. Eine besondere Form ist die lineare Abschreibung.

Bei dieser Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsbetrag im Gegensatz zur degressiven Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen ermittelt. Voraussetzung für die lineare Abschreibung sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einnahmen dienen und länger als ein Jahr genutzt werden, vgl. auch GWG.

Lineare Abschreibung: Nutzungsdauer ermitteln

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten in gleichen jährlichen Beträgen auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Nutzungsdauer wird durch die Ab­schrei­bungs­ta­bel­le für all­ge­mein ver­wend­ba­re An­la­ge­gü­ter (Afa-Tabelle) bestimmt.

Diese Abschreibungstabelle wird durch das Bundesfinanzministerium bereitgestellt. Gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz wird die Abschreibungsdauer bei beweglichen Wirtschaftsgütern nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Die Afa-Tabelle dient also als Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer zu schätzen, beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht rechtsverbindlich.

Lineare Abschreibung: Formel zur Berechnung

Um den linearen Abschreibungsbetrag pro Jahr zu berechnen, muss folgende Formel angewendet werden, wenn davon ausgegangen wird, dass das komplette Wirtschaftsgut abgeschrieben wird:

linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = Anschaffungskosten
Nutzungsdauer in Jahren

Lineare Abschreibung mit Restwert: Soll das Wirtschaftsgut nur auf einen Restwert abgeschrieben werden, weil es nach einer bestimmten Zeit verkauft wird, muss der Restwert von den Anschaffungskosten abgezogen werden:

linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = Anschaffungskosten – Restwert
Nutzungsdauer in Jahren

Lineare Abschreibung als Prozentsatz: Um die Abschreibung in Prozent anzugeben, kann folgende Formel verwendet und somit der lineare Abschreibungsprozentsatz pro Jahr ermittelt werden:

linearer Abschreibungsprozentsatz pro Jahr = 100 %
Nutzungsdauer in Jahren

Beispiel: Lineare Abschreibung berechnen

Linear abschreiben: Die lineare Abschreibungsmethode funktioniert mithilfe einer Formel.
Linear abschreiben: Die lineare Abschreibungsmethode funktioniert mithilfe einer Formel.

Die lineare Abschreibung soll nun anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Die Anschaffungskosten für ein erworbenes Wirtschaftsgut betragen 50.000 Euro und aus der Afa-Tabelle ergibt sich eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.

Der Vermögensgegenstand wird nicht verkauft, sondern komplett abgeschrieben. Mithilfe der oben stehenden Formel kann nur der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt werden:

5.000 = 50.000
10 Jahre

Daraus ergibt sich, dass jährlich ein Betrag von 5.000 Euro abgeschrieben wird. Jetzt kann auch der lineare Abschreibungsprozentsatz ermittelt werden.

10 % = 100 %
10 Jahre

Aus der Nutzungsdauer von 10 Jahren ergibt sich ein linearer Abschreibungssatz von 10 %. Von den Anschaffungskosten werden jährlich 5.000 Euro abgeschrieben. Im letzten Jahr beträgt der Abschreibungsbetrag nur 4.999 Euro, da hier von dem sogenannten Erinnerungswert oder Merkposten gesprochen wird, welcher 1 Euro beträgt.

Auf diese Weise wird deutlich gemacht, dass der Vermögensgegenstand sich noch im Anlagevermögen befindet und daher komplett abgeschrieben ist. Wird das Wirtschaftsgut verkauft oder verschrottet, wird der Betrag ausgebucht.

Lineares Abschreibungsverfahren: Abschreibungen buchen

Wie wird die Abschreibung verbucht? Im zweiten Jahr entstehen drei Buchungssätze. Die Abschreibungen sind Aufwände, die im Gewinn-und-Verlust-Konto (GuV-Konto) verbucht werden müssen. Der Restbuchwert des vorherigen Jahres beträgt 45.000 Euro, welcher gleichzeitig der Anfangsbestand des Kontos für das neue Jahr ist. Im zweiten Jahr ergibt sich demnach ein Saldo von 40.000 Euro.

  • Erste Buchung: Abschreibungen 5.000 € an Maschinen 5.000 €.
  • Buchungssatz: GuV-Konto 5.000 € an Abschreibungen 5.000 €.
  • Schlussbilanzkonto 40.000 € an Maschinen 40.000 €.

Zeitanteilige Abschreibung: Lineare Abschreibung monatsgenau

Wie kann ich die Abschreibung linear mithilfe eines Rechners durchführen?
Wie kann ich die Abschreibung linear mithilfe eines Rechners durchführen?

Es gibt außerdem die zeitanteilige Abschreibung. Wirtschaftsgüter werden nicht immer zu Beginn eines Jahres gekauft. In diesem Fall muss die Abschreibung zeitanteilig berechnet werden.

Wird das Wirtschaftsgut nicht im Januar, sondern im April gekauft, beträgt die zeitanteilige Abschreibung für 9 Monate 3.750 Euro:

9 / 12 * 5.000 = 3750

Lineare Abschreibung – Vorteile und Nachteile: Die lineare Abschreibung berechnet sich, indem die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes dividiert werden. Die einfache Berechnung stellt einen klaren Vorteil für die lineare Abschreibung dar. Jedoch bildet sie teilweise nicht die Wirklichkeit ab, da der Wertverlust der Wirtschaftsgüter oft wesentlich höher ist, so z. B. bei Computern, welche derzeit über drei Jahre abgeschrieben werden, aber meist nach ein oder zwei Jahren schon technisch veraltet sind.

Lineare Abschreibung bei der Steuererklärung: Der errechnete Abschreibungsbetrag ist als Betriebsausgabe zu erfassen.

Lineare Abschreibung bei einer Immobilie

Die lineare Abschreibung bei einem Gebäude gestaltet sich etwas anders, da hier nicht von der Nutzungsdauer, sondern von der Abnutzung gesprochen wird. Welche Beträge bei der Absetzung abzuziehen sind, regelt § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG):

Bei Gebäuden sind abweichend von Absatz 1 als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
1. bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent,
2. bei Gebäuden, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die
a) nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 Prozent,
b) vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 Prozent
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Lineare Abschreibung – Noch ein Beispiel

Ein Unternehmer erwirbt eine Maschine zu einem Preis von 1.000 EUR. Diese Maschine besitzt laut der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren und wird daher auf diesen Zeitraum linear abgeschrieben. Somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 200 EUR (1.000 EUR / 5 Jahre Nutzungsdauer), welcher den Gewinn des Unternehmens mindert. Der Abschreibungssatz ermittelt sich zu 20% (100 / 5 Jahre Nutzungsdauer) pro Jahr. Als Betriebsausgabe sind somit 200 EUR pro Jahr zu erfassen.

Bildnachweise: AdobeStock/©New Africa, AdobeStock/©makibestphoto, AdobeStock/©utah778, AdobeStock/©rh2010

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.