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Lohnkosten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2019

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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lohnkosten

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Was sind Lohnkosten?

Alle Aufwendungen, die ein Unternehmen für Mitarbeiter (also das Personal) aufbringen muss, werden als Lohnkosten bezeichnet. Daher werden diese Kosten zum Teil auch „Personalkosten“ genannt.

Was zählt zu den Lohnkosten?

Zu den Lohnkosten zählen neben dem Lohn selbst die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) sowie weitere freiwillige Leistungen des Unternehmers. Auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und damit zur gesetzlichen Unfallversicherung für den Arbeitnehmer gehören dazu.

Was ist unter diesen freiwilligen Leistungen zu verstehen?

Zu den freiwilligen Leistungen zählen beispielsweise die Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers oder aber Ausgaben für einen Pensionsfond bzw. Beiträge zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers. All diese Aufwendungen stellen für den Unternehmer Betriebsausgaben dar und mindern seinen Betriebsgewinn.

Sind Lohnkosten steuerlich absetzbar?

Ja. Lohnkosten können von der Steuer abgesetzt werden.

Was sind Lohnkosten? Eine Definition des Begriffs

Es wird zwischen Lohnkosten und Lohnnebenkosten unterschieden.
Es wird zwischen Lohnkosten und Lohnnebenkosten unterschieden.

Unter dem Begriff „Lohnkosten“ werden in Deutschland jegliche Aufwendungen verstanden, die ein Unternehmen für das Personal aufbringen muss. Aus diesem Grund werden Lohnkosten auch als Personalkosten bezeichnet.

Allgemein setzen sie sich aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten, möglichen Sachbezügen sowie den Lohnnebenkosten zusammen.

Sobald sich die Produktion in einem Unternehmen erhöht, wird normalerweise auch mehr Personal benötigt, um den Mehrbedarf an Arbeitsleistung abzudecken. Mehr Mitarbeiter lassen wiederum die Lohnkosten ansteigen, weshalb sie in der Regel zu den variablen Kosten eines Unternehmens gehören. Arbeitgeber können Lohnkosten steuerlich absetzen.

Welche Faktoren bei der Lohnkostenkalkulation von Bedeutung sind

Bei der Kalkulation der Lohnkosten sollten Arbeitgeber ihr Augenmerk auf drei wichtige Punkte legen:

  • Bruttolohn des Arbeitnehmers: Als im Vorfeld vereinbartes Arbeitsentgelt stellt der Bruttolohn den größten Bestandteil der Lohnkosten dar. Weiterhin dient er als Grundlage zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sachbezüge: Manche Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern einen Teil des Lohns als Sachleistungen. Dabei kann es sich etwa um ein Mobiltelefon oder einen Firmenwagen handeln.
  • Lohnnebenkosten: Als Teil der Lohnkosten stellen die Lohnnebenkosten alle Aufwendungen dar, die über die Bezahlung für tatsächlich geleistete Arbeit hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung oder die Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Doch auch zusätzliche Leistungen, wie Urlaubsgeld oder eine Betriebsrente, gelten als Lohnnebenkosten.

Lohnkosten berechnen: Diese Modelle gibt es

Lohnkosten berechnen: Es gibt drei gängige Methoden.
Lohnkosten berechnen: Es gibt drei gängige Methoden.

Allgemein gibt es drei gängige Modelle zur Berechnung der Lohnkosten, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

  1. Absolute Abrechnung: Hierbei geht es für den Arbeitgeber um die Lohnkosten pro Stunde, die sich aus dem jeweiligen Stundenlohn der Mitarbeiter ergeben. Anhand einer Gesamtstundenzahl, die Aufschluss darüber gibt, wie viel alle Beschäftigten pro Stunde leisten, lässt sich wiederum auf die ganzen Lohnkosten schließen. Dazu werden diese durch eine Stunde geteilt und können dann entsprechend hochgerechnet werden.
  2. Berechnung der Lohnkosten pro Mitarbeiter: Bei der zweiten Methode ist nicht mehr die geleistete Stundenzahl aller Beschäftigten von Bedeutung, um die Lohnkosten zu berechnen, sondern die Arbeitsleistung pro Mitarbeiter. Dabei werden die Lohnkosten normalerweise einfach durch die Anzahl der Beschäftigten geteilt.
  3. Lohnstückkostenberechnung: Die dritte Methode dreht sich weder um die Anzahl der Mitarbeiter, noch um die geleistete Stundenanzahl. Vielmehr stehen hier die erzielten Arbeitsergebnisse im Vordergrund. Dazu muss die geleistete Arbeit in eine messbare Einheit konvertiert werden – in diesem Fall in Geld. Dadurch kann der Lohnkostenanteil an den Herstellungskosten ermittelt werden.

Je nachdem, wie groß ein Betrieb ist und um welche Art Unternehmen es sich handelt, mag eine andere Methode der Berechnung der Lohnkosten empfehlenswert sein. Wohl die meisten Unternehmen setzen bei dieser Entscheidung auf einen Finanzberater, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bildnachweise: Ngampol - stock.adobe.com, sebra - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.