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Was ist die Nachnahme?
Als Nachnahme bezeichnet man eine Liefer- bzw. Versandart, die von der Deutschen Post AG sowie zahlreichen anderen Logistikunternehmen angeboten wird. Der Empfänger bezahlt dabei bei der Übergabe der Sendung den Rechnungsbetrag an den Zusteller, der diesen an den Versender (Warenhaus, Onlinehändler, etc.) weiterleitet.
Für den Fall, dass der Empfänger nicht zu Hause ist, kann er die Sendung auch später in einer Postfiliale, Packstation oder dergleichen abholen und dort bezahlen.
Vor- und Nachteile der Nachnahme
Der größte Vorteil für den Versender ist, dass er sicher sein kann, sein Geld zu bekommen. Bezahlt der Empfänger nicht, wird der Zusteller die Sendung erst gar nicht aushändigen. Beim Rechnungskauf könnte es hingegen passieren, dass der Versender den ihm zustehenden Betrag – wenn überhaupt – erst nach langwierigen Mahnungen erhält. Auch spart er sich beim Nachnahmeversand die Gebühren, die bei anderen Zahlungsarten (Kreditkarte, Lastschrifteinzug, Paypal, etc.) anfallen würden. Eine Warensendung per Nachnahme zu verschicken, hat für beide Seiten sowohl Vor- als auch Nachteile:
Für Empfänger | Für Versender | |
Vorteile | schnellere Lieferung der Ware Sicherheit: Bezahlung erst bei Erhalt der Ware Barzahlung auch bei Verkäufen im Internet möglich | muss nicht den Geldeingang abwarten |
Nachteile | hohe Kosten Bargeld nötig | späterer Geldeingang |
Ist die Nachnahme von den Steuern abzusetzen?
Wer als Unternehmer eine Nachnahmesendung bekommt, will die dafür anfallenden Gebühren natürlich steuerlich absetzen. Hier gehen die Meinungen auseinander, ob es sich dabei um Anschaffungsnebenkosten eines Gegenstandes handelt, die sich nur über die Abschreibung auswirken. In der Praxis wird es üblicherweise so gehandhabt, die Nachnahmegebühren als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu verbuchen – beispielsweise auf dem Konto für Porto oder Nebenkosten des Geldverkehrs. Denn streng genommen beziehen sich Nachnahmegebühren nicht auf die Anschaffung eines Gegenstandes, sondern auf dessen Bezahlung.
Seit 1. Juli 2010 sind auch Nachnahmesendungen der Deutschen Post AG umsatzsteuerpflichtig (19%), weil das bisherige Steuerprivileg gegenüber Konkurrenzanbietern entfallen ist. Wer als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann sich aber diese Umsatzsteuer unter den allgemeinen Voraussetzungen wieder vom Finanzamt erstatten lassen.
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