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Pendlerpauschale

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 10. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Pendlerpauschale

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Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich immer einen Anspruch darauf, wenn sie nicht von zu Hause arbeiten. Dabei ist es egal, ob sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, Bus, Bahn und Rad nutzen oder zu Fuß gehen. Freiberufler und andere Selbstständige profitieren nur dann von der Pendlerpauschale, wenn ihr Fahrzeug zum privaten Vermögen zählt. Wann das der Fall ist, können Sie hier nachlesen.

Wie viel Cent pro km gibt es 2021?

Für den ersten bis zum 20. Kilometer erhalten Sie 30 Cent als Fahrtkostenpauschale. Ab 2021 erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Kilometer. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle erfahren.

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Es wird nur der einfache Weg zur Arbeitsstätte berücksichtigt. Für die ersten 20 Kilometer sieht die Berechnung wie folgt aus: Anzahl der Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind * einfache Wegstrecke * 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer müssen Sie Folgendes hinzurechnen: Anzahl der Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind * Wert, der 20 km übersteigt * 0,35 Euro. Ganz einfach können Sie die Pendlerpauschale mit unserem Rechner ermitteln.

Fahrtkostenpauschale berechnen: Mit diesem Rechner ist es ganz einfach

Können Freiberufler die Fahrtkostenpauschale von der Steuer absetzen?

Pendlerpauschale: Ab wie viel km gibt es mehr Geld? Ab dem 21. km.
Pendlerpauschale: Ab wie viel km gibt es mehr Geld? Ab dem 21. km steigt der Betrag auf 35 Cent.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufs stehen, steuerlich als sogenannte Werbungskosten abzusetzen. Dazu gehören auch die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit. Die Pendlerpauschale, offiziell Fahrtkostenpauschale genannt, entlastet Personen steuerlich, die zur Arbeit pendeln.

Wie verhält es sich aber bei Freiberuflern und anderen Selbstständigen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielen? Die gute Nachricht lautet: Auch Freiberufler können unter gewissen Umständen bei der Steuer von der Pendlerpauschale profitieren.

Der Pauschbetrag kann abgesetzt werden, wenn das genutzte Fahrzeug dem Privatvermögen zugerechnet wird. Wann ist das der Fall?

  • Nutzen Freiberufler das betreffende Fahrzeug zu weniger als 10 Prozent betrieblich, zählt es in jedem Fall zum Privatvermögen.
  • Bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50 Prozent können Freiberufler selbst festlegen, ob es zum privaten oder betrieblichen Vermögen gezählt werden soll.
  • Übersteigt die betriebliche Nutzung einen Wert von 50 Prozent, wird das Fahrzeug dem betrieblichen Vermögen zugerechnet. In diesem Fall ist es nicht möglich, für den Firmenwagen von der Entfernungspauschale zu profitieren. Vielmehr zählen die Fahrtkosten dann zu den Betriebskosten.

Wie hoch fällt die Pendlerpauschale für Freiberufler aus?

Können Freiberufler & Co. die Kilometerpauschale von der Steuer absetzen, dann gelten für sie die gleichen Regeln wie auch für Arbeitnehmer. Das bedeutet:

  • Die Pendlerpauschale beträgt für den einfachen Weg zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte oder zu anderen Orten 30 Cent pro Kilometer. Das gilt nicht nur, wenn Sie mit dem Pkw unterwegs sind. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entfernungspauschale von der Steuer abzusetzen, wenn Sie zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
  • Ab 2021 profitieren Freiberufler, die lange Strecken zurücklegen, bei der Steuer von einer höheren Kilometerpauschale. Diese steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent.

Freiberufler und andere Selbstständige sollten jedoch Folgendes beachten: Die Pendlerpauschale darf nur für die Tage angesetzt werden, an denen sie tatsächlich gearbeitet haben. Des Weiteren wird sie nur einmal pro Arbeitstag berechnet. Maximal können Freiberufler 4.500 Euro von der Steuer absetzen. Sind die tatsächlichen Fahrtkosten höher, dann haben Selbstständige die Möglichkeit, den tatsächlichen Betrag als Betriebskosten geltend zu machen. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wenn die Fahrtkostenpauschale für Freiberufler nicht in Frage kommt

Wie viel Steuern Sie dank Fahrtkostenpauschale sparen können, hängt davon ab, wie viel Kilometer Sie beruflich zurücklegen.
Wie viel Steuern Sie dank Fahrtkostenpauschale sparen können, hängt davon ab, wie viel Kilometer Sie beruflich zurücklegen.

Haben Freiberufler Fahrtkosten, die 4.500 Euro übersteigen, dann können sie nicht mehr von der Pendlerpauschale profitieren. Vielmehr müssen sie die entstandenen Fahrtkosten steuerlich als Betriebsausgaben berücksichtigen lassen.

Dazu gehören dann nicht nur die Kosten für Kraftstoff, sondern unter anderem auch Kosten für

  • Kfz-Versicherung,
  • Wartung,
  • Reparaturen zur Instandhaltung des Fahrzeugs und
  • Abschreibung.

In diesem Fall wird eine Art individuelle Pauschale ermittelt. Dazu werden die tatsächlichen Kosten durch die beruflich zurückgelegten Kilometer geteilt.

Anders verhält es sich, wenn das genutzte Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. In diesem Fall haben Freiberufler die Möglichkeit, entweder die 1%-Regelung anzuwenden oder aber ein Fahrtenbuch zu führen.

Angabe in der Steuererklärung: Tipps für Freiberufler & Co.

Wo können Freiberufler und andere Selbstständige in der Steuererklärung die die Fahrtkosten betreffende Pauschale eintragen?

Die Angaben müssen Freiberufler & Co. in der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) machen. Über diese ermitteln Selbstständige ihren Gewinn, welcher abzüglich gewisser Kosten die Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer darstellt.

Für das Steuerjahr 2020 müssen Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten in die Zeilen 81 bis 88 der Anlage EÜR eingetragen werden. Diese sind oben auf Seite 3 zu finden. Möchten Freiberufler die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen, müssen sie die entsprechenden Informationen in die Zeile 86 eintragen („Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte“).

Infos für Arbeitnehmer: Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen

Für die Pendlerpauschale ist die Berechnung sehr einfach. Schnell geht es mit einem Online-Rechner.
Für die Pendlerpauschale ist die Berechnung sehr einfach. Schnell geht es mit einem Online-Rechner.

Wann bekommt man eine Pendlerpauschale? Freiberufler können, wie wir ausführlich erklärt haben, nur unter gewissen Umständen von der Pendlerpauschale profitieren. Bei Arbeitnehmern, also Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, sieht dies anders aus. Diese können die Fahrtkostenpauschale in den allermeisten Fällen von der Steuer absetzen.

Dabei gelten die bereits genannten Regeln. Die Pauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 35 Cent. Dabei gilt die Entfernungspauschale nicht für Hin- und Rückfahrt, sondern nur für die einfache Wegstrecke zur ersten Arbeitsstätte.

Arbeitnehmer erhalten die Pendlerpauschale nicht nur, wenn sie mit dem Pkw zur Arbeit fahren. Auch Fußgänger, Radfahrer und Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel können einen entsprechenden Betrag steuerlich absetzen.

Maximal können 4.500 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Haben Sie höhere Fahrtkosten, können Sie unter Umständen mehr Geld absetzen. Dann müssen Sie jedoch entsprechende Nachweise vorlegen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale? Die Berechnung ist einfach. Nehmen wir an, dass Sie einen einfachen Arbeitsweg von 26 Kilometern haben und diesen an 200 Tagen zurückgelegt haben:
Für die ersten 20 Kilometer: 20 km * 0,30 Euro * 200 Tage = 1.200 Euro
Ab dem 21. Kilometer: 6 km * 0,35 Euro * 200 Tage = 420 Euro
Pendlerpauschale: 1.200 Euro + 420 Euro = 1.620 Euro

Wie Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in die Steuererklärung eintragen

Eine Einkommensteuererklärung besteht aus dem Mantelbogen und in der Regel mehreren Anlagen. Wichtig für Arbeitnehmer ist vor allem die Anlage N, in welche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingetragen werden.

Machen Arbeitnehmer ihre Steuererklärung, ist die Pendlerpauschale in diese Anlage bei den Werbungskosten einzutragen. In den Formularen für die Steuererklärung 2020 sind hierfür die Zeilen 31 bis 39 vorgesehen, welche Sie oben auf Seite 2 der Anlage N finden.

Manche Arbeitnehmer erhalten eine Art Fahrtkostenpauschale vom Arbeitgeber – offiziell wird dies Fahrtkostenzuschuss genannt. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, welchen der Arbeitgeber freiwillig an Arbeitnehmer für ihre Fahrtkosten zahlt. Beachten Sie: Erhalten Sie einen solchen Fahrtkostenzuschuss, können Sie die Pendlerpauschale in der Steuererklärung nicht angeben.

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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