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Haben Sie Schulden angehäuft, kann ein Gläubiger nicht sofort Dinge pfänden. Er darf vielmehr erst dann eine Pfändung durchführen lassen, wenn er einen Vollstreckungstitel erwirkt hat. Anders verhält es sich jedoch bei behördlichen Forderungen, etwa bei Steuerschulden. Welche Sonderrechte das Finanzamt genießt, erfahren Sie an dieser Stelle.
Grundsätzlich wird im Rahmen einer Pfändung eine offene Forderung zwangsweise eingetrieben. Was genau passiert, kommt darauf an, um welche Art der Pfändung es sich handelt. Bei einer Kontopfändung wird beispielsweise das Konto des Schuldners gesperrt und der Gläubiger kann auf das Guthaben zugreifen. Weitere Arten der Pfändung haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Auch hier kommt es darauf an, um welche Form der Pfändung es sich handelt. Bei der Lohnpfändung darf nicht der gesamte Lohn eines Schuldners gepfändet werden. Dabei sind entsprechende Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Wie es sich bei Selbstständigen verhält, können Sie hier nachlesen. Bei einer Sachpfändung dürfen unter anderem Dinge des persönlichen Gebrauchs sowie herkömmliche Haushaltsgegenstände nicht gepfändet werden.
Inhalt
Was ist eine Pfändung? Eine kurze Definition
Muss eine Person eine Rechnung bezahlen, so gilt sie als Schuldner. Derjenige, dem das Geld zusteht, wird als Gläubiger bezeichnet. Dieser hat einige Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen, falls der Schuldner nicht zahlen kann oder will.
Häufig wird der Gläubiger eine Pfändung anstreben. Dabei findet eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen oder in Forderungen des Schuldners statt.
Ganz einfach gesagt: Der Gläubiger bekommt die Möglichkeit, auf das Vermögen oder Vermögensgegenstände des Schuldners zuzugreifen. Die offene Forderung wird demnach zwangsweise eingetrieben.
Damit es dazu kommen kann, muss der Gläubiger jedoch gewisse Schritte einleiten. Er kann erst dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, wenn er einen Vollstreckungstitel erwirkt hat. Dazu zählen unter anderem gerichtliche Urteile sowie Vollstreckungsbescheide.
Verfügt der Gläubiger über einen solchen Vollstreckungstitel, kann er beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellen. Damit ist der Weg frei, um eine Pfändung durchführen zu lassen.
Arten der Pfändung
Was wird bei einer Pfändung gepfändet? Das kommt darauf an. Es gibt nämlich unterschiedliche Arten der Pfändung. Zu den wichtigsten zählen:
- Kontopfändung: Eine Pfändung kann ein Konto betreffen. Der Kontoinhaber verliert dann den Zugriff darauf, sofern er dieses nicht in ein P-Konto umgewandelt hat. Er kann dann weder Geld abheben noch Überweisungen tätigen. Stattdessen greift der Gläubiger auf das Guthaben zu.
- Pfändung des Einkommens: Der Arbeitgeber des Schuldners ist dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens seines Mitarbeiters an den Gläubiger abzuführen. Auch das Einkommen von Selbstständigen kann gepfändet werden.
- Sachpfändung: Bei dieser Art der Pfändung sucht der Gerichtsvollzieher nach verwertbaren Dingen. Diese werden versteigert, der Erlös geht an den Gläubiger.
- Pfändung unbeweglichen Vermögens: Grundstücke, Immobilien etc. können pfändbar sein.
- Taschenpfändung: Dies ist eine Form der Sachpfändung. Der Gerichtsvollzieher darf Kleidung, Portemonnaie und Taschen des Schuldners nach pfändbaren Sachen durchsuchen.
- Forderungspfändung: Forderungen, die der Schuldner gegenüber anderen Personen hat, können unter gewissen Voraussetzungen gepfändet werden.
Auch die Pfändung der Rente ist möglich. Sie wird wie Arbeitseinkommen behandelt. sodass der pfändbare Anteil der Rente gepfändet werden kann.
Pfändung von Einnahmen: Was gilt für Selbstständige und Unternehmer?
Haben Arbeitnehmer Schulden angehäuft, setzen Gläubiger häufig darauf, mithilfe einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung an das ihnen zustehende Geld zu gelangen.
Um das Existenzminimum zu wahren, erhält der Gläubiger jedoch nicht das volle Gehalt des Arbeitnehmers. Vielmehr verbleibt dem Schuldner ein gewisser Selbstbehalt bei einer Pfändung. Wie hoch der Betrag ist, ergibt sich aus der aktuellen Pfändungstabelle.
Die Höhe des pfändbaren Betrages hängt zum einen vom Einkommen ab. Zum anderen wird berücksichtigt, wenn ein Schuldner anderen Personen zu Unterhalt verpflichtet ist. Mit steigender Anzahl der dem Schuldner gegenüber Unterhaltsberechtigten steigt auch der Pfändungsfreibetrag, den der Schuldner behalten darf.
Ein fiktives Einkommen wird angesetzt
Wie verhält es sich aber nun bei Selbstständigen und Unternehmern? Diese haben schließlich in der Regel kein gleichbleibendes Einkommen. Hier wird dann ein fiktives Einkommen geschätzt. Es wird berechnet, wie viel der Schuldner verdienen würde, wenn er sich in einem Arbeitnehmerverhältnis befände.
Auch bei diesem fiktiven Einkommen wird bei einer Pfändung der Pfändungsfreibetrag berücksichtigt. Dem selbstständigen Schuldner bleibt also mindestens das Existenzminimum erhalten.
Die Pfändung einer Mietkaution ist erst möglich, wenn der Mieter auszieht und ihm die Kaution voll oder teilweise ausgezahlt werden sollte. Läuft der Mietvertrag, darf der Gläubiger jedoch noch nicht auf das Geld zugreifen.
Kontopfändung: Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Was Unternehmern und Selbstständigen bewusst sein sollte: Auch ein Geschäftskonto kann gepfändet werden. Steht eine Kontopfändung bevor, sollten Sie schnell handeln und Ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) umwandeln lassen. Auf diesem ist dann ein Freibetrag von mindestens 1.259,99 Euro monatlich vor der Pfändung geschützt.
Beachten Sie: Nur natürliche Personen können ein P-Konto einrichten lassen. Handelt es sich also beispielsweise um das Geschäftskonto einer AG oder GmbH, ist eine Umwandlung nicht möglich. Außerdem sollten Sie bedenken, dass jede Person nur ein einziges Konto mit Pfändungsschutz haben darf. Sie müssen sich also überlegen, ob Sie Ihr privates oder das Geschäftskonto als P-Konto führen möchten.
Pfändung durch das Finanzamt: Vorsicht bei Steuerschulden
Selbstständige und Unternehmer müssen sich notgedrungen häufig mit dem Finanzamt auseinandersetzen: Sie zahlen gewöhnlich nicht nur Einkommensteuer, sondern mitunter auch Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften müssen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie die Kapitalertragssteuer zahlen.
Diese Steuern sind nicht auf einen Schlag am Jahresende zu zahlen. Vielmehr müssen Steuerpflichtige über das Jahr verteilt Vorauszahlungen leisten. Waren diese zu niedrig angesetzt, wird nach Ermittlung der tatsächlichen Steuerschuld eine Nachzahlung fällig.
Was passiert, wenn ein Unternehmer so Steuerschulden anhäuft? Auch das Finanzamt kann eine Pfändung anordnen. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern muss es dafür keinen Vollstreckungsbescheid oder ein entsprechendes Urteil erwirken. Die Vollstreckung ist vielmehr aus dem Steuerbescheid möglich, der dann als Vollstreckungstitel fungiert.
In der Regel nimmt das Finanzamt eine Kontopfändung bzw. Pfändung des Einkommens vor. Können Sie Ihre Steuern nicht zahlen und möchten die Pfändung umgehen, empfiehlt es sich, das Finanzamt schnellstmöglich zu kontaktieren. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Steuerschuld zu stellen.
Pfändung beim Mitarbeiter: Arbeitgeber müssen einiges beachten!
Auch wenn Sie selbst immer pünktlich alle Rechnungen bezahlen, kann es dazu kommen, dass Sie als Arbeitgeber mit einer Pfändung konfrontiert werden: Nämlich dann, wenn es bei einem Ihrer Mitarbeiter zu einer Lohnpfändung kommt.
In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den entsprechenden Gläubiger zu überweisen. Dass eine Lohnpfändung vorzunehmen ist, wird Ihnen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) mitgeteilt.
Sie als Arbeitgeber sind selbst dafür zuständig, die korrekte Pfändungsfreigrenze zu ermitteln und den pfändbaren Betrag einzubehalten. Sollte mehr als eine Pfändung beim Arbeitseinkommen vorliegen, müssen Sie zunächst den Gläubiger befriedigen, dessen PfÜB zuerst zugestellt wurde.
Ist einer Ihrer Mitarbeiter von einer Lohnpfändung betroffen, stellt sich oft folgende Frage: Ist die Pfändung von Weihnachtsgeld möglich? Grundsätzlich gilt laut § 850a Nr. 4 ZPO, dass Weihnachtsgeld in Höhe der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, maximal aber bis 500 Euro nicht pfändbar ist.
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