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Die gesetzliche Rentenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und damit auch der Sozialversicherung. Sie dient der Altersvorsorge für Berufstätige und wird deshalb auch Altersrente genannt.
Die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet verschiedene Leistungen. Den Schwerpunkt bildet jedoch die Zahlung der Rente im Altersruhestand.
Grundlage der deutschen Rentenversicherung bilden der sogenannte Generationenvertrag und das Umlageverfahren. Was hinter diesen beiden Begriffen steckt, lesen Sie hier.
Ja, denn in den meisten Fällen wird die gesetzliche Altersrente kaum ausreichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Hier listen wir verschiedene Möglichkeiten zur privaten Absicherung auf.
Inhalt
Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland – Hauptaufgabe Altersvorsorge
In Deutschland sind alle abhängig Beschäftigten – also Arbeiter und Angestellte – rentenversichert. Wenn ihr Arbeitseinkommen eines Tages nach dem Altersruhestand wegfällt, springt die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das ist ihre zentrale Aufgabe.
Das Leistungsspektrum der Rentenversicherung umfasst jedoch nicht nur die Zahlung der Altersrente, sondern auch:
- Erwerbsminderungsrente
- Witwer- bzw. Witwenrente
- Waisenrente
- Zahlungen an die Krankenversicherung der Rentner
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Information und Beratung für Versicherte und Unternehmen
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung, welche sich aus 16 eigenständigen Trägern zusammensetzt. Jeder von ihnen bearbeitet die Anliegen einer bestimmten Anzahl von Rentenversicherten.
Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger können Sie am besten ermitteln, wenn Sie einen Blick auf den letzten Brief der Deutschen Rentenversicherung werfen. Der auf dem Logo im Briefkopf benannte Träger ist höchstwahrscheinlich auch für Sie zuständig.
Finanzierung der Rente: Generationenvertrag, Umlageverfahren
Irgendwie muss die Rente finanziert werden. In Deutschland funktioniert das mithilfe eines sogenannten Generationsvertrags.
Das heißt, die Rente der jetzigen Ruheständler wird aus den Versicherungsbeiträgen der aktuell Erwerbstätigen bezahlt. Gehen die Beitragszahler selbst in den Altersruhestand, trägt die nachfolgende Generation deren Rente. Diese Methode wird auch Umlageverfahren genannt.
Weil diese Mittel allein zur Finanzierung der Rentenversicherung nicht ausreichen, fließen große Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt hinzu.
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Neben den Arbeitnehmern sind auch jene selbstständigen Erwerbstätige rentenversicherungspflichtig, die im 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI) benannt sind.
Ebenfalls rentenversicherungspflichtig sind u. a.:
- Teilnehmer an dualen Studiengängen
- Personen in der außerbetrieblichen Berufsausbildung
- Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen
- Personen in Berufsbildungswerken und Jugendhilfeeinrichtungen
Nicht versicherungspflichtige Menschen, die in Deutschland wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind, können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Rentenversicherung: Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Höhe der Rente
Wie erwähnt wird die Rente also aus den laufenden Beiträgen finanziert. Bei Arbeitnehmern wird der Rentenversicherungsbeitrag zu einem jeweils gleichen Anteil von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Aktuell liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts (Stand 2019).
Wer ein sehr gutes Einkommen erzielt, profitiert bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2019 bei 6.700 Euro monatlich (West) bzw. 6.150 Euro (Ost).
Freiwillig Versicherte dürfen ihren Beitrag selbst bestimmen. Er muss aber zwischen dem Mindestbeitrag zur Rentenversicherung und dem Höchstbetrag liegen. Je höher der Beitrag, desto höher ist natürlich auch die spätere Rente.
Private Rentenversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente
Weil die gesetzliche Rente meistens kaum ausreichen wird, um den Lebensstandard im Altersruhestand zu halten, kann eine private Lebensversicherung als ergänzende Rentenversicherung sinnvoll sein. Bei dieser privaten Rente wird anders als bei der Kapitallebensversicherungsrente kein Risikobeitrag für den Todesfall erhoben.
Es gibt jedoch noch andere Formen der privaten Altersvorsorge:
- staatlich geförderte Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber
Neben der klassischen Altersvorsorge gibt es die fondgebundene Rentenversicherung. Hier wird die private Versicherung mit einem Fondsparplan verbunden. Der Fondmanager legt die Sparanteile der Beiträge zur Rentenversicherung in einem oder mehreren Investmentfonds an. Weil nicht vorhersehbar ist, wie sich diese Fonds entwickeln, ist eine Garantie der Rentenhöhe nicht möglich.
Informieren Sie sich genau über die Tarife und Konditionen, bevor Sie sich für eine private Rentenversicherung entscheiden. Diese macht vor allem dann Sinn, wenn Ihre gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird und Sie über keine anderweitigen Einnahmen verfügen.
Prüfen Sie auch, wie flexibel der jeweilige Anbieter ist. Häufig sind die Konditionen sehr starr. Bei einer vorzeitigen Kündigung drohen finanzielle Einbußen. Auch sind im Nachhinein kaum Änderungen möglich.
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