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Der Begriff Rückstellung wird im betrieblichen Rechnungswesen verwendet und taucht dort im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss eines Unternehmens auf. Man versteht darunter einen Passivposten in der Bilanz, der für eine ungewisse Verbindlichkeit eingestellt wird. Ungewiss bedeutet insoweit, dass man noch nicht weiß,
- ob eine Zahlungsverpflichtung überhaupt bestehen wird,
- wie hoch eine Zahlungsverpflichtung sein wird,
- und wann eine Zahlungsverpflichtung fällig wird.
Beispiel:
Ein Unternehmer muss Personal entlassen und rechnet damit, dass einige Mitarbeiter dagegen klagen werden. Er kann also mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er Abfindungen zahlen muss. Er weiß allerdings noch nicht, wie hoch diese ausfallen und wann sie fällig werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, in denen eine Rückstellung gebildet werden muss.
- Garantierückstellungen
- Pensionsrückstellungen
- Rückstellungen für Abschlusskosten
- Steuerrückstellungen
- Tantiemerückstellungen etc.
Der Sinn und Zweck von Rückstellungen besteht darin, eine gewisse Liquidität zu schaffen für den Zeitpunkt, in dem eine Verbindlichkeit schließlich fällig wird. Vereinfacht ausgedrückt: das Unternehmen soll rechtzeitig etwas beiseite legen, um im Fall der Fälle Geld übrig zu haben.
Die Bewertung von Rückstellungen ist mitunter etwas schwierig und führt immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Denn als Verbindlichkeit mindert eine Rückstellung den Unternehmensgewinn. Das wiederum kann bedeuten, dass man weniger Steuer zahlen muss.
Eine Rückstellung muss irgendwann auch wieder aufgelöst werden. Hat man sie zu hoch bewertet, entsteht ein Ertrag. War sie hingegen zu niedrig, kann man einen zusätzlichen Aufwand verbuchen.