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Schenkungssteuer

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Beitragsbild Schenkungssteuer

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Wer etwas erbt, muss in vielen Fällen Erbschaftssteuer zahlen. Verschenkt eine Person jedoch schon zu Lebzeiten etwas von ihrem Vermögen, kann sich das für den Beschenkten je nach Einzelfall steuerlich lohnen. Wir erklären das Wichtigste zur Schenkungssteuer.

Das Wichtigste zur Schenkungssteuer

Bis zu welcher Summe ist eine Schenkung steuerfrei?

Wie hoch der Freibetrag für die Schenkungssteuer ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei Eltern hingegen nur bei 20.000 Euro. Eine Übersicht zu den Freibeträgen finden Sie hier.

Wie hoch ist die aktuelle Schenkungssteuer?

Je nach Steuerklasse und Wert der Schenkung liegt der Steuersatz bei 7 bis 50 Prozent. Eine genauere Aufschlüsselung können Sie dieser Tabelle für die Schenkungssteuer entnehmen.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei 100.000 €?

Eine pauschale Antwort ist hierbei nicht möglich. Möchten Sie die Schenkungssteuer berechnen, sind drei Faktoren entscheidend: der Wert der Schenkung, der Verwandtschaftsgrad sowie die Steuerklasse. Beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Steuerklasse handelt, die bei der Einkommensteuer angesetzt wird. Mehr zur Berechnung erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Ist jede Schenkung meldepflichtig?

Ja, unterliegt ein Erwerb der Erbschaftssteuer, so ist die beschenkte Person gemäß § 30 Abs. 1 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu melden.

Rechner für die Schenkungssteuer: Schnell und einfach den Betrag ermitteln

Wie hoch ist die Schenkungssteuer? Mit diesem Rechner finden Sie schnell und einfach heraus, wie viel Steuern Sie bei einer Schenkung zahlen müssen. Geben Sie dazu an, in welchem Verhältnis Sie zum Schenkendem stehen, wie hoch der Wert der Schenkung ist und zu welcher Art von Vermögen die Schenkung gehört.

Wann fällt die Schenkungssteuer an?

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Person etwas erbt. Die Schenkungssteuer wird demgegenüber fällig, wenn eine Person schon zu Lebzeiten etwas von ihrem Vermögen an Verwandte oder Freunde verschenkt.

Achtung! Haben Sie eine Schenkung erhalten und übersteigt diese die für die Schenkungssteuer gültigen Freibeträge, dann müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten melden. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig. Diese wird mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von fünf bzw. zehn Jahren bestraft.

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Schenkungssteuer: Wie hoch sind die Freibeträge?

Schenkungssteuer: Der Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Freibeträge sind.
Schenkungssteuer: Der Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Freibeträge sind.

Bei einer Schenkung müssen Sie nicht auf den vollen Betrag Steuern zahlen. Dafür sorgt bei der Schenkungssteuer der sogenannte Freibetrag. Liegt der Wert der Schenkung unter diesem Freibetrag, fallen keine Steuern an. Wird er jedoch überschritten, werden Schenkungssteuern nur für den Betrag fällig, welcher den Freibetrag übersteigt.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Gehen wir davon aus, dass eine Frau ihrem Kind eine Immobilie mit einem Wert von 700.000 Euro schenkt. Der Freibetrag liegt in diesem Fall bei 400.000 Euro. In diesem Beispiel müssen 300.000 Euro versteuer werden.

Wie hoch der Freibetrag bei der Schenkungssteuer ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab, wie die folgende Tabelle zeigt:

VerwandtschaftsgradFreibetrag in Euro
Verheiratete bzw. Lebenspartner500.000
Kinder400.000
Stiefkinder400.000
Enkel, deren Eltern schon verstorben sind400.000
Enkel, deren Eltern noch leben200.000
Urenkel100.000
Eltern20.000
Großeltern20.000
Geschwister20.000
Nichten und Neffen20.000
Stiefeltern20.000
Schwiegerkinder20.000
Schwiegereltern20.000
Geschiedene Ehegatten bzw. getrennte Lebenspartner20.000
Alle anderen Personen20.000

Berechnung der Schenkungssteuer: Steuerklassen und Steuersätze

Wie hoch ist eine Schenkungssteuer? Das Finanzamt teilt Ihnen die Summe mit.
Wie hoch ist eine Schenkungssteuer? Das Finanzamt teilt Ihnen die Summe mit.

Wie hoch sind Schenkungssteuern? Möchten Sie diese Frage beantworten, müssen Sie drei Faktoren berücksichtigen:

  1. Welchen Wert hat die Schenkung?
  2. Wie hoch ist der Freibetrag?
  3. Welche Steuerklasse wird angesetzt?

Der Wert der Schenkung ist hierbei beispielsweise die verschenkte Geldsumme oder der Wert der Immobilie, die jemand geschenkt bekommt. Der Freibetrag hängt, wie bereits erwähnt, vom Verwandtschaftsgrad ab. Ziehen Sie den Freibetrag vom Wert der Schenkung ab, erhalten Sie die Summe, auf die Steuern anfallen.

Nun müssen Sie noch wissen, in welche Steuerklasse Sie als Beschenkter eingruppiert werden. Dabei handelt es sich um eine spezielle Steuerklasse, die für die Schenkungssteuer gilt:

VerwandtschaftsgradSteuerklasse
Verheiratete, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, UrenkelI
Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Geschiedene und GetrennteII
Andere PersonenIII

Die folgende Tabelle für die Schenkungssteuer zeigt Ihnen dann, welcher Steuersatz in Ihrem Fall angesetzt wird:

Wert der Schenkung in EuroSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.0007 %15 %30 %
bis 300.000 11 %20 %30 %
bis 600.00015 %25 %30 %
bis 6.000.00019 %30 %30 %
bis 13.000.00023 %35 %50 %
bis 26.000.00027 %40 %50 %
mehr als 26.000.00030 %43 %50 %

Beispiel zum besseren Verständnis

Schenkungssteuer bei Verwandten: Geschwister haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Schenkungssteuer bei Verwandten: Geschwister haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Mit dem Steuersatz können Sie dann ermitteln, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt. Unser Beispiel erklärt dies Schritt für Schritt:

Ausgangslage: Bettina erhält von ihrer Großmutter eine Schenkung in Höhe von 500.000 Euro. Ihre Eltern leben noch, was sich auf die Höhe des Freibetrags auswirkt.

  • Der Wert der Schenkung beträgt 500.000 Euro.
  • Bettinas Freibetrag liegt bei 200.000 Euro.
  • Dementsprechend muss sie auf 300.000 Schenkungssteuern zahlen.
  • Bettina wird in Steuerklasse I eingruppiert.
  • Der Steuersatz liegt für Schenkungen von über 75.000 bis 300.000 Euro nach Abzug des Freibetrags für Steuerklasse I bei 11 Prozent.
  • Dementsprechend muss Bettina Schenkungssteuer in Höhe von 33.000 (11 Prozent von 300.000 Euro) zahlen.

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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