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Skonto

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2017

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Unter Skonto wird ein Nachlass verstanden, welcher vom Zahlenden aufgrund frühzeitiger Überweisung in Anspruch genommen werden kann. Durch den Skontobetrag wird der Rechnungsbetrag entsprechend verringert und daher auch die Betriebsausgabe an sich verkleinert. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern führt das Inanspruchnehmen des Skontobetrages zu einer Korrektur der erstattungsfähigen Vorsteuer. Der Unternehmer erhält folglich weniger Vorsteuer vom Finanzamt erstattet, da der Rechnungsbetrag durch das Skonto verringert wurde.

Beispiel:

Eine Rechnung von insgesamt 150 EUR ist innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto zu zahlen oder nach 30 Tagen netto, also ohne Abzug. Möchte der Unternehmer in den festgelegten 10 Tagen zahlen, so ist nach Abzug des Skontos nur noch ein Betrag von 145,50 EUR zu überweisen.


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.