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Sozialversicherungsbeiträge

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 2. Januar 2020

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Sozialversicherungsbeitraege-Betriebsausgabe

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Was sind Sozialversicherungsbeiträge?

In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine umfassende Sozialversicherung, die unterschiedliche Lebensrisiken und Abschnitte unterschiedlich absichert. Dementsprechend stellt die Sozialversicherung einen elementaren Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft dar und sichert das Wohl und die Gesundheit weiter Teile der Bevölkerung. Finanziert werden die Leistungen der Sozialversicherung durch Sozialversicherungsbeiträge in unterschiedlicher Höhe.

Sozialversicherungsbeiträge können darüber hinaus entweder verpflichtend entrichtet werden, wie es beispielsweise bei den meisten Arbeitnehmern der Fall ist, oder können freiwillig entrichtet werden, beispielsweise wenn sich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten. Die Sozialversicherungsbeiträge die Selbstständige zu entrichten haben, liegen über denen, die Arbeitnehmer für dieselben Leistungen entrichten müssen, da bei Arbeitnehmern die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge von den Arbeitgebern getragen wird.

Gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung
Sozialversicherungsbeiträge sind anteilige Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge wird durch gesetzliche Vorgaben festgelegt. Welche Prozentsätze für welche Versicherung abzugeben sind, wird an späterer Stelle noch genauer erläutert.  Grundsätzlich gilt zwar, dass die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge mit steigendem Einkommen zunimmt, nicht jedoch immer weiter ansteigt.

So ist für die einzelnen Versicherungen eine Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen, welche die Höhe der Beiträge prozentual berechnet. Liegt das Einkommen einer Person über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so werden für die darüberliegenden Beträge keine Sozialversicherungsbeiträge mehr fällig. Bei Besserverdienern sinkt also die prozentuale Belastung mit zunehmendem Einkommen wieder.

Welche Sozialversicherungen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

Je nach Definition existiere in der Bundesrepublik Deutschland vier oder fünf Sozialversicherungen. Zu vier dieser Sozialversicherungen sind Arbeitgeber wie Arbeitnehmer beitragspflichtig. Darüber hinaus existiert die gesetzliche Unfallversicherung. Wird die Unfallversicherung mitgezählt, so spricht man in der Literatur auch von den 5 Säulen der Sozialversicherung. Nachfolgend ist nochmals übersichtlich aufgeführt, welche Sozialversicherungen existieren und welche Funktion diese haben:

VersicherungBeschreibung
Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung sichert das Risiko einer vorübergehenden oder auch langfristigen Erwerbslosigkeit ab. Werden Versicherte also aus bestimmten Gründe arbeitslos, so erhalten diese zunächst übergangsweise Arbeitslosengeld 1, welches normalerweise 60 bis 67 % des letzten über mindestens ein Jahr verdienten Nettoeinkommens entspricht.

Wird keine neue Beschäftigung aufgenommen, so folgt auf das ALG 1 das ALG 2, besser bekannt als Hartz IV. Damit soll zumindest die Grundsicherung der Versicherten sichergestellt sein.
KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert das Krankheitsrisiko ihrer Versicherten ab. Dazu gehören Arztbesuche, Arznei- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen und ähnliche Dinge. In geringem Maße müssen die Versicherten Zuzahlungen leisten.
PflegeversicherungDie Pflegeversicherung kommt zum Tragen, wenn ein Versicherter nicht mehr in der Lage ist, aus eigener Kraft seinen Tagesablauf zu bestreiten. Das Leistungsspektrum reicht von der Bereitstellung von Hilfsmitteln bis hin zur vollstationären Pflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vom individuell festgestellten Pflegegrad abhängig.
Rentenversicherung Die Rentenversicherung dient der Einkommenssicherung im Alter, vollständig ersetzen kann sie das bisherige Arbeitseinkommen jedoch nicht. Je nach Summe der eingezahlten Beiträge erhalten die Versicherten mehr oder weniger Rentenpunkte. Diese Rentenpunkte haben einen Gegenwert in Geld und werden nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder unter Umständen auch früher an den Versicherten ausgezahlt.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2017?

Die Beiträge zu den unterschiedlichen Sozialversicherungen können variieren. Sie müssen nicht, aber können jährlich angepasst werden. Gleiches gilt für die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen. Folgende Beitragssätze sind für das Jahr 2017 für die unterschiedlichen Versicherungen gültig:

  • Arbeitslosenversicherung: 3,0 % des Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (genaueres siehe Rentenversicherung).
  • Krankenversicherung: 14,6 % des Bruttoarbeitsentgeltes zuzüglich eines von der Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitrages bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 52.200 € pro Jahr.
  • Pflegeversicherung: 2,55 % des Bruttoarbeitsentgeltes (+ 0,25 % Zuschlag für Kinderlose, darüber hinaus gelten mehrere Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV von 52.200 € pro Jahr.
  • Rentenversicherung: 18,7 % des Bruttoarbeitsentgeltes (es gelten höhere Werte für die knappschaftliche Rentenversicherung) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 76.200 € für die alten Bundesländer und 68.400 € für die neuen Bundesländer.

Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge jeweils zur Hälfte von diesen und zur anderen Hälfte von ihrem Arbeitgeber getragen. Einzige Ausnahme ist der Zusatzbeitrag der GKV. Selbstständige, die sich freiwillig in einer der Sozialversicherungen versichern möchten, müssen also den vollständigen Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, beziehungsweise können bei der Rentenversicherung selbst festlegen, wie hoch der Beitrag sein soll.

Die zuvor erwähnte fünfte Säule der Sozialversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung wird von Berufsgenossenschaften getragen. Diese kommt zum Tragen, wenn es beispielsweise während der Arbeit zu Unfällen kommt oder Berufskrankheiten auftreten.

Welche Sozialversicherungen sind für Selbstständige empfehlenswert?

Die Frage, welche der Versicherungen auch für Selbstständige zu empfehlen sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Interessantestes Beispiel dürfte jedoch die GKV sein, welche als Alternative zur privaten Krankenversicherung zur Verfügung steht. So klagen viele privat Versicherte im Alter über horrende Beiträge. Diese sind in der GKV hingegen gedeckelt. Jedoch muss jeder selbst entscheiden, ob er die generell ausreichenden Leistungen der GKV für ausreichend hält oder eine private und umfangreichere Leistung bevorzugt.

Beiträge zu den Sozialversicherungen können außerdem im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtig werden, was wiederum ein hilfreiches Entscheidungskriterium darstellt.

Bildnachweise: © Philip Steury - stock.adobe.com, DOC RABE Media - Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.