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Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dient als Absicherung für Freiberufler und Unternehmer bestimmter Berufsgruppen, falls durch ein berufliches Versehen Schäden am Vermögen Dritter entstehen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert echte Vermögensschäden ab. Dabei handelt es sich um Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden zugeordnet werden können.
Der Versicherungsfall liegt mit Eintreten des beruflichen Versehens vor und nicht erst, wenn der Vermögensschaden vorliegt bzw. Ansprüche durch den Geschädigten geltend gemacht werden.
Inhalt
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Definition
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Unternehmen, die vorwiegend im beratenden, beurkundenden, begutachtenden, prüfenden, vollstreckenden oder verwaltenden Bereich tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel folgende Berufe:
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Versicherungsberater
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
- Zwangsverwalter
- Insolvenzverwalter
- Inkassounternehmen
Für bestimmte Berufsgruppen gilt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht dient als Absicherung, falls es zu einem beruflichen Versehen kommt und Schäden am Vermögen Dritter entstehen.
Beispiel: Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung würde einspringen, wenn ein Steuerberater seinen Mandanten falsch berät und dieser dadurch einen finanziellen Schaden erleidet. Dieser Schaden wird dann von der Versicherung getragen.
Zusammenfassung: Diese Versicherung wird häufig von Beratern abgeschlossen, um eine eventuelle Fehlberatung versicherungstechnisch abzusichern. Versichert wird sich hierbei gegen echte Vermögensschäden. Sach- oder Personenschäden werden in der Regel ausgeschlossen, da sie anderweitig abgesichert sind. Betroffen von einer solchen Versicherung sind meistens Personen in einer beratender oder verwaltender Tätigkeit.
Vermögensschadenhaftpflicht: Absicherung gegen echte Vermögensschäden
Bei Vermögensschäden handelt es sich nicht um Personen– oder Sachschäden. Sie sind in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, allerdings sind diese zu einer niedrigeren Summe versichert als Personen- und Sachschäden. Das liegt daran, dass echte Vermögensschäden im privaten Bereich kaum zustande kommen können, da hier normalerweise kein Vermögen Dritter betreut wird.
Im privaten Bereich kommt es in aller Regel nur zu Sach- und Personenschäden, welche als unechte Vermögensschäden gelten. Anders sieht es hingegen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus. Hier kommt es häufig zu echten Vermögensschäden, die weder als Sach- noch als Personenschäden gelten.
Liegt eine vermögensbezogene Sorgfaltspflicht vor, kann die Haftung auf der Verletzung dieser beruhen. Zu den Aufgaben der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehören:
- Die Regulierung der begründeten Haftpflichtansprüche
- Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen (passive Rechtsschutzfunktion)
Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist deshalb so wichtig, weil ein berufliches Versehen die Existenz des Betroffenen bedrohen kann.
Der Versicherungsfall tritt bereits dann ein, wenn es zum beruflichen Versehen kommt und nicht erst, wenn der Vermögensschaden eintritt oder der Geschädigte den Schaden geltend macht bzw. Anspruch auf Entschädigung erhebt (Verstoßprinzip).
Der Vermögensschaden ist in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern wird erst nach einiger Zeit festgestellt, häufig nämlich dann, wenn das Schadenereignis eintritt. Haftpflichtansprüche werden somit erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte nicht mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt werden, welche vorwiegend von handwerklich tätigen Unternehmern abgeschlossen wird.