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Was ist die Versicherungssteuer?
In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine Vielzahl verschiedener Steuern. Die Versicherungssteuer ist eine dieser Steuern und lässt sich als Verkehrsteuer klassifizieren. Die Versicherungssteuer wird auf Prämien oder Versicherungsbeiträge und in Ausnahmefällen auch auf die Versicherungssumme erhoben. Einige Versicherungen sind jedoch von der Versicherungssteuer befreit, worauf im nachfolgenden Eintrag noch genauer eingegangen wird.
Bis 2010 wurde diese Steuer durch die einzelnen Bundesländer erhoben. Mittlerweile wird diese jedoch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhoben. Es handelt sich um eine Bundessteuer, das Steueraufkommen fließt also in den Bundeshaushalt. Steuerpflichtig ist in der Regel der Versicherungsnehmer. In der Praxis zeichnen Versicherungen die Versicherungssteuer jedoch auf den Bescheiden aus und führen die Steuer direkt für den Versicherungsnehmer ab. Die Rechtsgrundlage der Versicherungssteuer ist das Versicherungssteuergesetz (VersStG).
Welche Versicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit?
Wie zuvor erwähnt, werden nicht alle Versicherungen mit einer Versicherungssteuer besteuert. So werden auf folgende Versicherungsbeiträge keine Steuern erhoben:
- Beiträge für Arbeitslosenversicherung
- Beiträge für Berufs– und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Beiträge zu gesetzlichen und privaten Lebens– und Krankenversicherungen
- Auf Rückversicherungen
- Auf die sogenannte „Kleine Viehversicherung“
Der normale Steuersatz für andere Versicherungen liegt bei 19 % der Versicherungsbeiträge. Lediglich Versicherungen gegen Sturmschäden, beispielsweise gegen Hagelschäden in der Landwirtschaft, haben die Versicherungssumme als Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer. Der Steuersatz ist in diesem Fall entsprechend wesentlich geringer. Darüber hinaus gibt es ermäßigte Steuersätze für bestimmte Versicherungsarten. Für folgende private und gewerbliche Versicherungen gelten ermäßigte Steuersätze:
Art der Versicherung nach § 4-6 VersStG | Steuersatz | Informationen zur Versicherung |
Feuer- und FBU-Versicherung | 13,2 % | Die Steuereinnahmen werden auf die Bundesländer verteilt und sind zweckgebunden. Mit ihnen werden Maßnahmen für den Brandschutz finanziert. |
Gebäudeversicherung mit Feueranteil | 16,34 % | Gebäude-Police mit Absicherung gegen Feuerschäden |
Hausratversicherung mit Feueranteil | 16,15 % | Hausrat-Police mit Absicherung gegen Feuerschäden |
Unfallversicherung mit rückgewährbaren Prämienzahlungen | 3,80 % | Unfallversicherung bei denen Versicherungsnehmer Prämien zurückerstattet bekommen, sofern kein Schadensereignis eintritt. |
Hagelversicherung | 0,02 % (auf die Versicherungssumme) | Hagelversicherung für Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen ein Hagelschaden existenzbedrohend sein kann. |
Seeschiffkaskoversicherung | 3 % | Versicherungspolice für Handelsschiffe, die Güter transportieren. |
Was ist mit Policen internationaler Versicherer?
Für Policen von Versicherern innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird die jeweils fällige Steuersumme einbehalten und abgeführt. Versicherer, die zu keiner dieser Kategorien zählen, dürfen selbstverständlich ebenfalls als Versicherer ausgewählt und Verträge mit ihnen geschlossen werden. Die fällige Versicherungssteuer muss jedoch vom Versicherungsnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angemeldet und gezahlt werden. Die Höhe muss ein Versicherungsnehmer selbstständig berechnen und gegebenenfalls die Vertragsdetails für Rückfragen bereithalten.
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