Der Gesetzgeber hat die Yacht oder wie er schreibt Segelyacht oder Motoryachten explizit per Gesetz von den Betriebsausgaben ausgenommen, so dass die Anschaffung und die Unterhaltung einer Yacht keine Betriebsausgabe darstellt, auch wenn die Yacht vielleicht zur Repräsentation für Kunden o. ä. genutzt wird.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.