Zeitschriften können zum Beispiel Fachliteratur sein oder zur Unterhaltung gekauft werden, so dass Patienten im Wartezimmer die Wartezeit mit einer Zeitschrift überbrücken können. Fachliteratur ist eine Zeitschrift dann, wenn der Unternehmer durch diese Zeitschrift sich in seinem Unternehmen oder seine Mitarbeiter im Unternehmen weiterbilden kann. Sie ist also fachlich bezogen und muss zum Unternehmensgegenstand passen. Würde zum Beispiel ein Handwerker eine Rätselzeitschrift am Kiosk kaufen, so ist es zwar eine Zeitschrift, welche aber keinen fachlichen Bezug zu seinem Unternehmen hat. Sie dient eindeutig seinem Privatvergnügen und ist damit keine Betriebsausgabe für ihn. Abonniert ein Zahnarzt genau dieselbe Rätselzeitschrift, um den Patienten im Wartezimmer diese zum Zeitvertreib anbieten zu können, ist es eindeutig eine betriebliche Zeitschrift, welche als Betriebsausgabe absetzbar ist. Sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, kann der Unternehmer die abzugsfähigen Zeitschriften als Betriebsausgabe erfassen und sofern es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt, auch die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.