Zinsen können unterschiedlich definiert werden. Zum Einen können Zinsen als Einnahme verstanden werden, es können aber auch Ausgaben sein. Darüber hinaus können Zinsen privat oder betrieblich veranlasst sein. Betrieblich veranlasste Zinsen als Ausgabe entstehen genau dann, wenn der Betrieb oder das Unternehmen ein Darlehen oder einen Kredit aus betrieblichen Zwecken aufnimmt, um zum Beispiel Ware, Material oder eine Maschine zu finanzieren. Die dort entstandenen Zinsen, auch Schuldzinsen genannt, sind mit einem ordnungsgemäß vorhandenen Darlehensvertrag als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei Zinsen müssen gegebenenfalls noch Regelungen der Abgrenzung der Zinsen beachtet werden.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.